Geschichte - Muehlenparadies new

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Geschichte

Sie gehört zu einem klassischem Mühlenanwesen in bayerischen Hochtallage und verfügt heute über ein Ausleitungskraftwerk.

Der Mühlenstandort an der Wertach lässt sich nachweislich bis zum Jahre 1453 zurückverfolgen.

Im Mittelalter unterstanden Mühlen den weltlichen und kirchlichen Herren. Wassermühlen unterstanden wie die Gewässer, dem Hoheitsrecht des Königs. Das Mühlenregal(In einigen Staaten das Recht der Regierung, die Anlegung einer Mühle von ihrer Erlaubnis und einer Abgabe abhängig zumachen) wurde im Jahre 1185 von Friedrich Barbarossa verkündet. In ihm heißt es, dass Mühlen (Mulin“arabisch“ heisst arbeiten mit Naturkräften), Kirchen und Landstraßen dem besonderen Friedensschutz des Königs unterliegen.

Auszug aus dem Archiev in Innsruck:
Im Jahre 1453 schrieb Freiherr von Freiberg, Ritter zu Füssen im Auftrag des Erwürdigen Herrn Kardinal. Stift zu Augsburg an Herzog Sigmund zu Tirol folgende Abhandlung:
Die Pfeifer in Junckholz(Jungholz) understand sich ain Mülin zu machen an ainem Wasser im Junckholz. Dashelb Wasser, auch gericht, zwing und Pänn (mit allen Rechten) auch alle ander Herlichkeit als dann gehört unserm Herrn dem  Kardinal und dem würdigem Stift zu Augspurg. Durch die selbe Mülin wirt unserm Herrn Kardinal sein Herrlichkeit genommen. Darüber aber unser Herr der Kaardinal unsern Herrn Sigmunden früntlich bittet, sein Lieb wöll sölch Mülin geruhen, abschaffen..............

Im Jahre 1457 musste der Pfeifer mit 2 Bürgern sich  zusammen tun und handeln. Somit kauften sie alle Rechte.

Dieser „Mühlenfrieden“ beinhaltet auch ein Asylrecht in den Mühlen. Noch heute ist es so, dass Interessierte Gäste oder Familien in der Pfeifermühle Urlaub machen.

 


 
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